Findok · Richtlinien
UZK-DA
Titel XI Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Ausstellers
überholte Fassung (bis 31.08.2024)Richtlinie2024-0.072.366gilt ab 01.05.2016
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 31.08.2024.
Wortlaut laut Findok
Titel XI Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Ausstellers
Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Ausstellers
Datenanforderungstabelle
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D.E. Lfd. Nr.
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D.E. Bezeichnung
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Status
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XI/1
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Zollstelle(n), die für die Eintragung des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren zuständig ist/sind
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A [+]
Der Status und die Kennzeichnung in der vorstehenden Datenanforderungstabelle stimmen mit der Beschreibung in Titel I Kapitel 1 überein.
Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Ausstellers
Einleitung
Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für Datenelemente, die in der Datenanforderungstabelle in Kapitel 1 aufgeführt sind.
Datenanforderungen
XI/1.Zollstelle(n), die für die Eintragung des Nachweises des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren zuständig ist/sind
Anzugeben ist/sind die Zollstelle(n), der/denen der zugelassene Aussteller den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren zur Eintragung zu übermitteln hat.
Normen und Schlagworte
- Anhang A Titel XI UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.072.366
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 31.08.2024
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF