Findok · Richtlinien
UZK-DA
Titel X Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr
überholte Fassung (bis 31.08.2024)Richtlinie2024-0.072.366gilt ab 01.05.2016
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 31.08.2024.
Wortlaut laut Findok
Titel X Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr
Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr
Datenanforderungstabelle
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D.E. Lfd. Nr.
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D.E. Bezeichnung
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Status
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X/1
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Vom Linienverkehr betroffener/betroffene Mitgliedstaat(en)
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A
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X/2
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Schiffsnamen
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C[*]
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X/3
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Anlaufhäfen
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C[*]
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X/4
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Verpflichtungserklärung
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A [*]
Der Status und die Kennzeichnung in der vorstehenden Datenanforderungstabelle stimmen mit der Beschreibung in Titel I Kapitel 1 überein.
Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag oder die Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr
Einleitung
Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für Datenelemente, die in der Datenanforderungstabelle in Kapitel 1 aufgeführt sind.
Datenanforderungen
X/1.Vom Linienverkehr betroffener/betroffene Mitgliedstaat(en)
Anzugeben ist/sind der/die betroffene(n) und möglicherweise betroffene(n) Mitgliedstaat(en).
X/2.Schiffsnamen
Vorzulegen sind relevante Angaben zu den in dem Linienverkehr eingesetzten Schiffen.
X/3.Anlaufhäfen
Anzugeben ist die Referenz der zuständigen Zollstellen für die Anlaufhäfen der Schiffe, die in dem Linienverkehr eingesetzt werden oder für diesen Einsatz vorgesehen sind.
X/4.Verpflichtungserklärung
Anzugeben ist, ob sich der Antragsteller verpflichtet (Ja/Nein),
der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde die Informationen gemäß Artikel 121 Absatz 1 mitzuteilen und
auf den Verbindungen des Linienverkehrs keinen Hafen außerhalb des Zollgebiets der Union bzw. keine Freizone in einem Hafen der Union anzulaufen und keine Umladung von Waren auf See durchzuführen.
Normen und Schlagworte
- Anhang A Titel X UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.072.366
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 31.08.2024
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF