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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Titel X Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr

überholte Fassung (bis 31.08.2024)Richtlinie2024-0.072.366gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 31.08.2024.

Wortlaut laut Findok

Titel X Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr Datenanforderungstabelle | D.E. Lfd. Nr. | D.E. Bezeichnung | Status | X/1 | Vom Linienverkehr betroffener/betroffene Mitgliedstaat(en) | A | X/2 | Schiffsnamen | C[*] | X/3 | Anlaufhäfen | C[*] | X/4 | Verpflichtungserklärung | A [*] Der Status und die Kennzeichnung in der vorstehenden Datenanforderungstabelle stimmen mit der Beschreibung in Titel I Kapitel 1 überein. Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag oder die Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr Einleitung Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für Datenelemente, die in der Datenanforderungstabelle in Kapitel 1 aufgeführt sind. Datenanforderungen X/1.Vom Linienverkehr betroffener/betroffene Mitgliedstaat(en) Anzugeben ist/sind der/die betroffene(n) und möglicherweise betroffene(n) Mitgliedstaat(en). X/2.Schiffsnamen Vorzulegen sind relevante Angaben zu den in dem Linienverkehr eingesetzten Schiffen. X/3.Anlaufhäfen Anzugeben ist die Referenz der zuständigen Zollstellen für die Anlaufhäfen der Schiffe, die in dem Linienverkehr eingesetzt werden oder für diesen Einsatz vorgesehen sind. X/4.Verpflichtungserklärung Anzugeben ist, ob sich der Antragsteller verpflichtet (Ja/Nein), der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde die Informationen gemäß Artikel 121 Absatz 1 mitzuteilen und auf den Verbindungen des Linienverkehrs keinen Hafen außerhalb des Zollgebiets der Union bzw. keine Freizone in einem Hafen der Union anzulaufen und keine Umladung von Waren auf See durchzuführen.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.072.366
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis 31.08.2024
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF