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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Titel XII Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung

überholte Fassung (bis 31.08.2024)Richtlinie2024-0.072.366gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 31.08.2024.

Wortlaut laut Findok

Titel XII Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung Tabelle mit den Datenanforderungen | D.E. Lfd. Nr. | D.E. Bezeichnung | Status | XII/1. | Frist für die Vorlage einer ergänzenden Zollanmeldung | A [+] | XII/2. | Subunternehmer | A [1][2] | XII/3. | Kennnummer des Subunternehmers | A [2] Der Status und die Kennzeichnung in der Tabelle mit den Datenanforderungen stimmen mit der Beschreibung in Titel I Kapitel 1 überein. Anmerkungen | Nummer der Anmerkung | Beschreibung der Anmerkung | [1] | Diese Angaben sind nur dann obligatorisch, wenn die EORI-Nummer des Subunternehmers nicht bekannt ist. Wird die EORI-Nummer angegeben, brauchen der Name und die Anschrift nicht angegeben zu werden. | [2] | Diese Angaben dürfen nur bei Ausfuhrverfahren verwendet werden, bei denen die Zollanmeldung vom Subunternehmer eingereicht wird. Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung Einleitung Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Kapitel 1 aufgeführt sind. Datenanforderungen XII/1. Frist für die Vorlage einer ergänzenden Zollanmeldung Falls zutreffend, legt die bewilligende Zollbehörde die Frist, ausgedrückt in Tagen, fest. XII/2. Subunternehmer Falls zutreffend, Namen und Anschrift des Subunternehmers. XII/3. Kennnummer des Subunternehmers Angabe der EORI-Nummer der betreffenden Person.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.072.366
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis 31.08.2024
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF