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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Titel XIX Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren

überholte Fassung (bis 31.08.2024)Richtlinie2024-0.072.366gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 31.08.2024.

Wortlaut laut Findok

Titel XIX Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren Tabelle mit den Datenanforderungen | D.E. Lfd. Nr. | D.E. Bezeichnung | Status | XIX/1. | Vorübergehendes Entfernen | A | XIX/2. | Verlustrate | A Der Status und die Kennzeichnung in der Tabelle mit den Datenanforderungen stimmen mit der Beschreibung in Titel I Kapitel 1 überein. Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren Einleitung Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Kapitel 1 aufgeführt sind. Datenanforderungen XIX/1.Vorübergehendes Entfernen Anwendbarkeit: Angabe ("Ja/Nein"), ob Waren im Zolllagerverfahren vorübergehend aus dem Zolllager entfernt werden sollen. Angabe aller erforderlichen Einzelheiten, die für das vorübergehende Entfernen von Waren als relevant angesehen werden. Ein Antrag auf vorübergehendes Entfernen kann auch bei der die Entscheidung treffenden Zollbehörde zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, sobald dem Antrag stattgegeben wurde und die Bewilligung für den Betrieb von Lagerstätten erteilt wurde. Bewilligung: Einzelheiten der Bedingungen, unter denen die in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren entfernt werden können. Wird der Antrag abgelehnt, Angabe der Gründe für die Ablehnung. XIX/2.Verlustrate Gegebenenfalls Einzelheiten zu der/den Verlustrate(n)

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.072.366
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis 31.08.2024
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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