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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Titel IX Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern

überholte Fassung (bis 31.08.2024)Richtlinie2024-0.072.366gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 31.08.2024.

Wortlaut laut Findok

Titel IX Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern Datenanforderungstabelle | D.E. Lfd. Nr. | D.E. Bezeichnung | Status | IX/1 | Beförderung von Waren | A Der Status und die Kennzeichnung in der vorstehenden Datenanforderungstabelle stimmen mit der Beschreibung in Titel I Kapitel 1 überein. Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern Einleitung Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für Datenelemente, die in der Datenanforderungstabelle in Kapitel 1 aufgeführt sind. Datenanforderungen IX/1.Beförderung von Waren Anzugeben ist die Rechtsgrundlage für die Beförderung der Waren. Anzugeben ist die Anschrift des oder der Bestimmungsverwahrungslager(s). Soll die Beförderung der Waren gemäß Artikel 148 Absatz 5 Buchstabe c des Zollkodex erfolgen, ist die EORI-Nummer des Inhabers der Bewilligung für den Betrieb des oder der Bestimmungsverwahrungslager(s) anzugeben.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.072.366
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis 31.08.2024
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF