Findok · Richtlinien
UZK-DA
Titel IX Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern
überholte Fassung (bis 31.08.2024)Richtlinie2024-0.072.366gilt ab 01.05.2016
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 31.08.2024.
Wortlaut laut Findok
Titel IX Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern
Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern
Datenanforderungstabelle
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D.E. Lfd. Nr.
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D.E. Bezeichnung
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Status
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IX/1
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Beförderung von Waren
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A
Der Status und die Kennzeichnung in der vorstehenden Datenanforderungstabelle stimmen mit der Beschreibung in Titel I Kapitel 1 überein.
Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern
Einleitung
Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für Datenelemente, die in der Datenanforderungstabelle in Kapitel 1 aufgeführt sind.
Datenanforderungen
IX/1.Beförderung von Waren
Anzugeben ist die Rechtsgrundlage für die Beförderung der Waren.
Anzugeben ist die Anschrift des oder der Bestimmungsverwahrungslager(s).
Soll die Beförderung der Waren gemäß Artikel 148 Absatz 5 Buchstabe c des Zollkodex erfolgen, ist die EORI-Nummer des Inhabers der Bewilligung für den Betrieb des oder der Bestimmungsverwahrungslager(s) anzugeben.
Normen und Schlagworte
- Anhang A Titel IX UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.072.366
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 31.08.2024
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF