Findok · Richtlinien
UZK-IA
Anhang A Formate und Codes der gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen
überholte Fassung (bis 31.08.2024)Richtlinie2024-0.444.813gilt ab 01.05.2016
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 31.08.2024.
Wortlaut laut Findok
Anhang A Formate und Codes der gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen
Allgemeine Vorschriften
1.Die Vorschriften in diesen Anmerkungen gelten für alle Titel dieses Anhangs.
2.Die Formate, Codes und gegebenenfalls die Struktur der Datenanforderungen in diesem Anhang gelten in Verbindung mit den Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen gemäß Anhang A der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446.
3.Die Formate und die Codes, die in diesem Anhang festgelegt sind, gelten sowohl für Anträge und Entscheidungen, die unter Verwendung elektronischer Datenverarbeitungstechnik eingereicht werden, als auch für Anträge und Entscheidungen in Papierform.
4.Titel I enthält die Formate der Datenelemente.
5.Nehmen die Informationen in einem Antrag oder in einer Entscheidung, die in Anhang A der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 behandelt werden, die Form von Codes an, ist die Codeliste in Titel II anzuwenden.
6.Der Umfang eines Datenelements stellt für den Antragsteller kein Hindernis dar, ausreichende Informationen bereitzustellen. Passen die erforderlichen Einzelheiten nicht in ein bestimmtes Datenelement, sind Anlagen zu verwenden.
7.Der Begriff ,Art/Länge' in den Erläuterungen zu einem Attribut zeigt die Anforderungen an Datenart und Datenlänge an. Die Codes für die Datentypen sind:
|
a
|
alphabetisch
|
n
|
numerisch
|
an
|
alphanumerisch
Die Zahl nach dem Code zeigt die zulässige Datenlänge an. Folgendes gilt:
Die beiden fakultativen Punkte vor der Längenkennung zeigen an, dass die Daten keine festgelegte Länge, jedoch höchstens die in der Längenkennung angegebene Anzahl an Zeichen haben. Ein Komma in der Längenkennung bedeutet, dass das Attribut Dezimalzahlen beinhalten kann, wobei die Ziffer vor dem Komma die Gesamtlänge des Attributs und die Ziffer nach dem Komma die Höchstzahl der Ziffern nach dem Dezimalzeichen anzeigt.
Beispiele für Feldlängen und Formate:
|
a1
|
1 Buchstabe des Alphabets, festgelegte Länge
|
n2
|
2 Ziffern, festgelegte Länge
|
an3
|
3 alphanumerische Zeichen, festgelegte Länge
|
a..4
|
bis zu 4 Buchstaben des Alphabets
|
n..5
|
bis zu 5 numerische Zeichen
|
an..6
|
bis zu 6 alphanumerische Zeichen
|
n..7,2
|
bis zu 7 numerische Zeichen, einschließlich höchstens 2 Dezimalstellen, ein Trennzeichen mit nicht festgelegter Position
8.Die im Anhang verwendeten Abkürzungen und Akronyme sind wie folgt zu verstehen:
|
Abkürzung/Akronym
|
Bedeutung
|
D.E.
|
Datenelement
|
n.a.
|
Nicht anwendbar
9.Die Kardinalität bezieht sich auf die höchstmögliche Anzahl von Wiederholungen eines bestimmten Datenelements innerhalb des betreffenden Antrags oder der betreffenden Entscheidung.
Normen und Schlagworte
- Anhang A UZK-IA, DVO 2015/2447, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 558
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.444.813
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0169-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71590
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 31.08.2024
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF