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Findok · Richtlinien

UZK-IA

Artikel 134 Transaktionen zwischen verbundenen Personen

geltende FassungRichtlinie2024-0.751.541gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-IA

Wortlaut laut Findok

Artikel 134 Transaktionen zwischen verbundenen Personen (Artikel 70 Absatz 3 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Sind Käufer und Verkäufer miteinander verbunden, so werden die Begleitumstände des Kaufgeschäfts sofern erforderlich geprüft um festzustellen, ob die Verbundenheit den Preis beeinflusst hat, und dem Anmelder wird Gelegenheit gegeben, erforderlichenfalls weitergehende Informationen über diese Umstände vorzulegen. (2) Der Zollwert wird gemäß Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex ermittelt, wenn der Anmelder nachweist, dass der angemeldete Transaktionswert einem der folgenden, zu demselben oder annähernd demselben Zeitpunkt bestimmten Vergleichswert sehr nahe kommt: a)dem Transaktionswert bei Verkäufen gleicher oder ähnlicher Waren zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union zwischen in keinem besonderen Fall verbundenen Käufern und Verkäufern; b)dem Zollwert gleicher oder ähnlicher Waren, der gemäß Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex ermittelt wurde; c)dem Zollwert gleicher oder ähnlicher Waren, der gemäß Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex ermittelt wurde. (3) Bei der Ermittlung des Wertes gleicher oder ähnlicher Waren nach Absatz 2 werden folgende Elemente berücksichtigt: a)nachgewiesene unterschiedliche Handelsstufen; b)Mengen; c)die in Artikel 71 Absatz 1 des Zollkodex aufgeführten Elemente; d)Kosten, die der Verkäufer bei Verkäufen an nicht verbundene Käufer, nicht aber bei Verkäufen an verbundene Käufer trägt. (4) Die in Absatz 2 aufgeführten Vergleichswerte werden auf Antrag des Anmelders herangezogen. Sie ersetzen nicht den angemeldeten Transaktionswert.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.751.541
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0169-IV/6/2016
Stammnummer
71590
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF