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Findok · Richtlinien

UZK

Artikel 278a Berichtspflichten

geltende FassungRichtlinie2025-0.232.207gilt ab 01.01.2020

Inhaltsverzeichnis der UZK

Wortlaut laut Findok

Artikel 278a Berichtspflichten (1) Bis zum 31. Dezember 2019 und anschließend jährlich bis zu dem Tag, an dem die in Artikel 278 genannten elektronischen Systeme uneingeschränkt in Betrieb genommen werden, legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Jahresbericht über die bei der Entwicklung dieser elektronischen Systeme erzielten Fortschritte vor. (2) In dem jährlichen Bericht werden die Fortschritte der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung jedes elektronischen Systems bewertet, wobei insbesondere die folgenden Etappenziele zu berücksichtigen sind: a)Datum der Veröffentlichung der technischen Spezifikationen für die externe Kommunikation des elektronischen Systems; b)Zeitraum der Konformitätsprüfung mit den Wirtschaftsbeteiligten; und c)erwartetes und tatsächliches Datum der Inbetriebnahme der elektronischen Systeme. (3) Ergibt die Bewertung, dass keine zufriedenstellenden Fortschritte erzielt wurden, werden in dem Bericht auch die Abhilfemaßnahmen beschrieben, die ergriffen werden sollen, um sicherzustellen, dass die elektronischen Systeme vor dem Ende der einschlägigen Übergangszeiträume in Betrieb genommen werden. (4) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission zweimal jährlich eine aktualisierte Tabelle über ihre Fortschritte bei der Entwicklung und Inbetriebnahme der elektronischen Systeme. Die Kommission veröffentlicht diese aktualisierten Informationen auf ihrer Website. (*) (*)Laut Verordnung (EU) 2019/632 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019, ABl. Nr. L 111 vom 25.04.2019 S. 54

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.232.207
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0167-IV/6/2016
Stammnummer
71582
Enthalten in Fassung
4, 5, 6 (geltend: 6)
Gültig
01.01.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF