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Findok · Richtlinien

AH-2616

Anlage 10

geltende FassungRichtlinie2026-0.649.417gilt ab 15.10.2025

Inhaltsverzeichnis der AH-2616

Wortlaut laut Findok

Anlage 10 Anhang VIIa der Verordnung (EU) Nr. 267 - In den Artikeln 10d, 10e und 10f und Artikel 31 Absatz 1 genannte Software für die Integration industrieller Prozesse/2012 1. Software für die Unternehmensressourcenplanung, konzipiert speziell für die Verwendung in der Nuklear-, Militär-, Gas-, Öl-, Seefahrt-, Luftfahrt-, Finanz- und Bauindustrie: Erläuternde Anmerkung: Software für die Unternehmensressourcenplanung ist Software, die für die Finanzbuchhaltung, die Betriebsbuchführung, die Humanressourcen, die Produktion, das Lieferkettenmanagement, das Projektmanagement, die Kundenpflege, die Datendienste oder die Zugangskontrolle verwendet wird.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.649.417
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0010-IV/8/2016
Stammnummer
71374
Enthalten in Fassung
16, 17, 18, 19 (geltend: 19)
Gültig
15.10.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF