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Findok · Richtlinien

AH-3210

Anlage 2 Musterformblatt für Ausfuhrgenehmigungen

überholte Fassung (bis 07.06.2017)RichtlinieBMF-010302/0058-IV/8/2016gilt ab 09.07.2015

Inhaltsverzeichnis der AH-3210

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 09.07.2015 bis 07.06.2017.

Wortlaut laut Findok

Anlage 2 Musterformblatt für Ausfuhrgenehmigungen (gemäß Artikel 4 Verordnung (EU) Nr. 258/2012) Die Mitgliedstaaten achten bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen darauf, dass auf dem ausgegebenen Formblatt klar erkennbar ist, um welche Art von Genehmigung es sich handelt. Diese Ausfuhrgenehmigung gilt bis zum Erreichen des Gültigkeitsdatums in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. [Grafik]   [Grafik]  

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Normen und Schlagworte

Musterformblatt für Ausfuhrgenehmigungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0058-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0051-IV/8/2015
Stammnummer
70672
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 9)
Gültig
09.07.2015 bis 07.06.2017
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF