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Findok · Richtlinien

AH-3210

Anlage 1 Verzeichnis der Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentlichen Komponenten und Munition

überholte Fassung (bis 07.06.2017)RichtlinieBMF-010302/0058-IV/8/2016gilt ab 09.07.2015

Inhaltsverzeichnis der AH-3210

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 09.07.2015 bis 07.06.2017.

Wortlaut laut Findok

Anlage 1 Verzeichnis der Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentlichen Komponenten und Munition (Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 258/2012) | Beschreibung | KN-Code1) | Kat. | Halbautomatische Kurz-Feuerwaffen Feuerwaffen, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet und die nach Abgabe eines Schusses erneut schussbereit werden und bei der durch einmalige Betätigung des Abzugs jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann | ex 9302 00 00 | 1 | Kurze Repetier-Feuerwaffen Feuerwaffen, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet und bei der nach Abgabe eines Schusses über einen Mechanismus Munition aus einem Magazin von Hand in den Lauf nachgeladen wird | ex 9302 00 00 | 1 | Kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung Feuerwaffen, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet, ohne Magazin, die vor jedem Schuss durch Einbringen der Munition in das Patronenlager oder eine Lademulde von Hand geladen werden müssen | ex 9302 00 00 | 2 | Kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm Feuerwaffen, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet (Anm.: hier noch weiter auf eine Gesamtlänge von weniger als 28 cm eingeschränkt), ohne Magazin, die vor jedem Schuss durch Einbringen der Munition in das Patronenlager oder eine Lademulde von Hand geladen werden müssen | ex 9302 00 00 | 3 | Halbautomatische Lang-Feuerwaffen deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann Feuerwaffen, die keine kurzen Feuerwaffen (kurze Feuerwaffen sind solche, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet) sind und die nach Abgabe eines Schusses erneut schussbereit werden und bei der durch einmalige Betätigung des Abzugs jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann | ex 9303 20 10 ex 9303 20 95 ex 9303 30 00 ex 9303 90 00 | 4 | Halbautomatische Lang-Feuerwaffen deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann, deren Magazin auswechselbar ist und bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können Feuerwaffen, die keine kurzen Feuerwaffen (kurze Feuerwaffen sind solche, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet) sind und die nach Abgabe eines Schusses erneut schussbereit werden und bei der durch einmalige Betätigung des Abzugs jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann | ex 9303 20 10 ex 9303 20 95 ex 9303 30 00 ex 9303 90 00 | 5 | Lange Repetier-Feuerwaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist Feuerwaffen, die keine kurzen Feuerwaffen (kurze Feuerwaffen sind solche, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet, hier ausgeweitet auf eine Lauflänge von nicht länger als 60 cm) sind und bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen Mechanismus Munition aus einem Magazin von Hand in den Lauf nachgeladen wird | ex 9303 20 10 ex 9303 20 95 | 6 | Halbautomatische Feuerwaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist Feuerwaffen, die nach Abgabe eines Schusses erneut schussbereit werden und bei der durch einmalige Betätigung des Abzugs jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann | ex 9303 20 10 ex 9303 20 95 | 6 | Halbautomatische Feuerwaffen für zivile Zwecke, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen Feuerwaffen, die nach Abgabe eines Schusses erneut schussbereit werden und bei der durch einmalige Betätigung des Abzugs jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann | ex 9302 00 00 ex 9303 20 10 ex 9303 20 95 ex 9303 30 00 ex 9303 90 00 | 7 | Andere lange Repetier-Feuerwaffen als die, die unter Nummer FW 6 aufgeführt sind Feuerwaffen, die keine kurzen Feuerwaffen (kurze Feuerwaffen sind solche, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet, hier ausgeweitet auf eine Lauflänge von nicht länger als 60 cm) sind und bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen Mechanismus Munition aus einem Magazin von Hand in den Lauf nachgeladen wird | ex 9303 20 95 ex 9303 30 00 ex 9303 90 00 | 8 | Lange Einzellader-Feuerwaffen mit gezogenem Lauf/gezogenen Läufen Feuerwaffen, die keine kurzen Feuerwaffen (kurze Feuerwaffen sind solche, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet) sind, ohne Magazin, die vor jedem Schuss durch Einbringen der Munition in das Patronenlager oder eine Lademulde von Hand geladen werden müssen | ex 9303 30 00 ex 9303 90 00 | 9 | Andere halbautomatische Lang-Feuerwaffen als die, die unter den Nummern FW 4 bis FW 7 aufgeführt sind Feuerwaffen, die keine kurzen Feuerwaffen (kurze Feuerwaffen sind solche, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet) sind und die nach Abgabe eines Schusses erneut schussbereit werden und bei der durch einmalige Betätigung des Abzugs jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann | ex 9303 90 00 | 10 | Kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von nicht weniger als 28 cm Feuerwaffen, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet, ohne Magazin, die vor jedem Schuss durch Einbringen der Munition in das Patronenlager oder eine Lademulde von Hand geladen werden müssen | ex 9302 00 00 | 11 | Lange Einzellader-Feuerwaffen mit glattem Lauf/glatten Läufen Feuerwaffen, die keine kurzen Feuerwaffen (kurze Feuerwaffen sind solche, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet) sind, ohne Magazin, die vor jedem Schuss durch Einbringen der Munition in das Patronenlager oder eine Lademulde von Hand geladen werden müssen | 9303 10 00 ex 9303 20 10 ex 9303 20 95 | 12 | Eigens für eine Feuerwaffe konstruierte und für ihr Funktionieren wesentliche Teile, insbesondere der Lauf, der Rahmen oder das Gehäuse, der Schlitten oder die Trommel, der Verschluss oder das Verschlussstück und jede zur Dämpfung des Knalls einer Feuerwaffe bestimmte oder umgebaute Vorrichtung Die wesentlichen Teile dieser Feuerwaffen: Schließmechanismus, Patronenlager und Lauf der Feuerwaffen als getrennte Gegenstände fallen unter die Kategorie, in der die Feuerwaffe, zu der sie gehören oder für die sie bestimmt sind, eingestuft wurde. | ex 9305 10 00 ex 9305 21 00 ex 9305 29 00 ex 9305 99 00 | 13 | Munition: die vollständige Munition oder ihre Komponenten, einschließlich Patronenhülsen, Zündhütchen, Treibladungspulver, Kugeln oder Geschosse, die in einer Feuerwaffe verwendet werden, vorausgesetzt, dass diese Bestandteile selbst in dem betreffenden Mitgliedstaat genehmigungspflichtig sind | ex 3601 00 00 ex 3603 00 90 ex 9306 21 00 ex 9306 29 00 ex 9306 30 10 ex 9306 30 90 ex 9306 90 90 | 14 | Sammlungen von historischem Interesse Sammlerstücke von historischem Interesse Antiquitäten, die mehr als 100 Jahre alt sind | ex 9705 00 00 ex 9706 00 00 | 15 1) Gestützt auf die Kombinierte Nomenklatur nach der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; Bei Codes mit dem Zusatz "ex" gilt der KN-Code zusammen mit der dazugehörigen Warenbezeichnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0058-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0051-IV/8/2015
Stammnummer
70672
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 9)
Gültig
09.07.2015 bis 07.06.2017
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF