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Findok · Richtlinien

UP-5100

4. Warenkreis

geltende FassungRichtlinie2020-0.250.770gilt ab 01.07.2014

Inhaltsverzeichnis der UP-5100

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der Waren des Kapitels 93. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Anhang II und III des WPA (ab S. 90, bzw. 92) nichts anderes bestimmt ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.250.770
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0074-IV/7/2014
Stammnummer
68514
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
01.07.2014 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF