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Findok · Richtlinien

UP-4780

4. Warenkreis

geltende FassungRichtlinie2020-0.229.107gilt ab 01.07.2014

Inhaltsverzeichnis der UP-4780

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, sofern im Titel II Abschnitt A "Gewerbliche Waren" samt zugehörigem Anhang A (ab Seite 5) des Abkommens nichts anderes bestimmt ist. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen bestimmte Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs (Titel II Abschnitt B "Landwirtschaftliche Erzeugnisse, ab Seite 7 des Abkommens).

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.229.107
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0019-IV/7/2014
Stammnummer
68282
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 3)
Gültig
01.07.2014 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF