Findok · Richtlinien
UP-4780
4. Warenkreis
geltende FassungRichtlinie2020-0.229.107gilt ab 01.07.2014
Inhaltsverzeichnis der UP-4780
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
4.1. Industriell gewerbliche Waren
Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, sofern im Titel II Abschnitt A "Gewerbliche Waren" samt zugehörigem Anhang A (ab Seite 5) des Abkommens nichts anderes bestimmt ist.
4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft
Dem Abkommen unterliegen bestimmte Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs (Titel II Abschnitt B "Landwirtschaftliche Erzeugnisse, ab Seite 7 des Abkommens).
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.229.107
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0019-IV/7/2014
- Stammnummer
- 68282
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 01.07.2014 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF