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Findok · Richtlinien

UP-4770

4. Warenkreis

geltende FassungRichtlinie2020-0.228.224gilt ab 01.07.2014

Inhaltsverzeichnis der UP-4770

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, sofern im Titel II Kapitel 1 samt zugehöriger Anlage 1 (ab S. 4) des Abkommens nichts anderes bestimmt ist. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Titel II Kapitel 2 samt zugehöriger Anlage und in den Protokollen Nrn. 1 bis 3 (ab S. 5) des Abkommens nichts anderes bestimmt ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.228.224
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0018-IV/7/2014
Stammnummer
68281
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (geltend: 9)
Gültig
01.07.2014 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF