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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/1240-L/04

Vorsteuerabzug für den privaten Nutzungsanteil an einem Gebäude (Rechtslage ab 2004).

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1240-L/04vom 26.06.2013
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XY, vertreten durch Friedrich Sadleder KG, 4502 St. Marien, Linzer Straße 62a, vom 18. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wels vom 6. November 2009 betreffend Umsatzsteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerber begehren für den privaten Nutzungsanteil an einem Gebäude den Vorsteuerabzug. Wie der VwGH im Erkenntnis vom 28. Juni 2012, 2009/15/0222, ausgesprochen hat, steht jedoch ein solcher Vorsteuerabzug nicht zu. Linz, am 26. Juni 2013

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/1240-L/04
Stammnummer
65950
Gültig
26.06.2013 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF