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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/2527-W/12

Pendlerpauschale bei Kundenbesuchen

geltende FassungSonstiger BescheidRV/2527-W/12vom 11.12.2012
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des A B, PLZ1 C, D Nr1, vom 20. Mai 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes E vom 11. Mai 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Nach dem bisherigen Verfahrensablauf steht folgendes fest: Herr A B ist als Außendienstmitarbeiter/Servicetechniker bei der Firma F in G beschäftigt. Für seine Tätigkeit wird ihm ein Kundendienstfahrzeug zur Verfügung gestellt. Mit diesem Fahrzeug fährt er nach eigenen Angaben auch nach Hause. Zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt er immer wieder Materialien etc aus der Firma und sucht diese dafür auf. Die Anzahl der Tage sowie der Zeitpunkt, an denen Herr A zur Arbeitsstätte in G fährt, ist aus der Aktenlage nicht ersichtlich. Aus dem Lohnzettel ist nicht erkennbar, ob Herrn A ein Sachbezug für die Heimfahrt mit dem Firmenwagen berechnet wurde. Es lässt sich nicht feststellen, wie die Dienstreiseersätze berechnet wurden und was sie beinhalten. Folgende Erhebungen sind durch das Finanzamt zu treffen: Wurde je ein Sachbezug für eine private Verwendung des Kundendienstfahrzeuges verrechnet? Welches waren die Einsatzorte des Herrn A ? Wurde eine neue bzw. weitere Arbeitsstätte begründet? Wie setzten sich die Dienstreiseersätze zusammen? (Taggelder, Nächtigungsgelder, Kilometergelder....?) Wie wurden die Dienstreiseersätze berechnet? ( Dienstbeginn, Dienstende, Ort des Reisebeginnes etc?) Wie wurde das "Materialfassen" in der Firma aufgezeichnet? Wurde ein Fahrtenbuch geführt? Leistete Herr A irgendeine Art von Kostenersatz für eine private Nutzung (Heimfahrt von der Arbeitsstätte bzw. vom Kunden) des Firmenfahrzeuges? Nach Erhebung des Sachverhaltes ist durch das Finanzamt festzustellen, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen 1) ein Sachbezug berechnet werden muss bzw. bereits berücksichtigt wurde, 2) ob ein Pendlerpauschale gewährt werden kann, wenn ein Sachbezug zu berechnen ist.   Wien, am 11. Dezember 2012

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Sonstiger Bescheid
Geschäftszahl
RV/2527-W/12
Stammnummer
63010
Gültig
11.12.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF