RIS AI

Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/2352-W/12

Zurückweisung wegen Versäumung der Berufungsfrist

geltende FassungSonstiger BescheidRV/2352-W/12vom 16.10.2012
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Kommunal Control GmbH., 1040 Wien, Trappelgasse 4, vom 6. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 30. Mai 2012 betreffend Energieabgabenvergütung 2011 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Mit Antrag vom 16. März 2012 begehrte die Berufungswerberin (Bw.) für das Kalenderjahr 2011 die Vergütung von Energieabgaben in Höhe eines Betrages von 21.995,97 €. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 30. Mai 2012 ab. Am 6. August 2012 langte am Finanzamt eine mittels Telefax übermittelte Berufung ein. Die Berufungsbehörde hielt der Bw. mit Schreiben vom 10. September 2012 vor, dass nach dem vorliegenden Sachverhalt von einer Versäumung der Berufungsfrist auszugehen sei. Der steuerliche Vertreter gab hierauf telefonisch bekannt, dass die Verspätung auf die Urlaubszeit zurückzuführen sei. Eine schriftliche Äußerung erfolgte nicht. Hinweise für einen Zustellmangel liegen nicht vor. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat (§ 245 Abs. 1 BAO). Da zwischen Ausstellung des angefochtenen Bescheides und der Einbringung der Berufung ein Zeitraum von über zwei Monaten liegt, wurde die Berufung somit eindeutig verspätet eingebracht. Die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid gemäß § 273 Abs. 1 lit b BAO zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Wien, am 16. Oktober 2012

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Sonstiger Bescheid
Geschäftszahl
RV/2352-W/12
Stammnummer
61985
Gültig
16.10.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF