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Findok · Richtlinien

KRL 2012

7. Datensicherung und Datenvorlage

geltende FassungRichtlinieBMF-010102/0007-IV/2/2011gilt ab 28.12.2011

Inhaltsverzeichnis der KRL 2012

Wortlaut laut Findok

7. Datensicherung und Datenvorlage Datensicherung Ist ausstattungsbedingt (nicht ausreichender Speicherplatz) die Gesamtspeicherung aller abgabenrechtlich relevanten Daten (zB Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten) innerhalb einer Registrierkasse nicht möglich, soll eine unveränderbare Speicherung auf einem externen Datenträger erfolgen. Die archivierten Daten sollen die gleichen Auswertungen wie jene im laufenden Kassensystem ermöglichen. Datenvorlage Zur Form der Vorlage der relevanten Daten aus Vorsystemen wird auf folgende Erlässe (siehe auch Abschn. 1., letzter Satz) hingewiesen: Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gemäß §§ 131 und 132 BAO BMF vom 3. Juli 2000, 02 2251/3-IV/2/00 und BMF vom 20. März 2009, BMF-010102/0002-IV/2/2009. Zur Kontrollfähigkeit im Rahmen der Steueraufsicht soll die elektronische Dokumentation jedenfalls die Einzelmerkmale des unter Abschn. 5.1. angeführten elektronischen Journals bei Registrierkassen-Typ 2 bzw. Datenerfassungsprotokolls bei Registrierkassen-Typ 3 beinhalten, sodass unmittelbar und in angemessener Zeit feststellbar ist, ob alle Geschäftsvorfälle in vollem Umfang erfasst wurden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010102/0007-IV/2/2011
Stammnummer
57097
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 1)
Gültig
28.12.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF