Findok · Richtlinien
VB-0404
Einleitung
geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0039-IV/8/2016gilt ab 01.10.2011
Inhaltsverzeichnis der VB-0404
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Pyrotechnische Gegenstände (VB-0404) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Oktober 2011
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0039-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0003-IV/8/2010
- Stammnummer
- 55436
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.10.2011 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF