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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSI RV/0041-I/10

Aussetzungszinsen

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0041-I/10vom 30.05.2011
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 26. und 27. November 2009 betreffend Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 26. und 27.11.2009 wurden für den Zeitraum 6.3. bis 26. bzw. 27.11.2009 Aussetzungszinsen von 771,41 € und 90,12 € festgesetzt. Den Bescheiden waren entsprechende Berechnungen beigeschlossen. Der Berufungswerber (Bw.) bekämpfte die genannten Bescheide in seinem Schreiben vom 20.12.2009 mit Rücksicht auf die behauptete sachliche Unrichtigkeit der im selben Schreiben genannten weiteren Bescheide. Über die Berufung wurde erwogen: Der Bw. hat in seiner Berufung vom 2.3.2009 den Antrag gestellt, denn Rückstand in Höhe von 47.029,72 € auf dem Abgabenkonto auszusetzen. Gemäß § 212a Abs. 9 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten, soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen zu entrichten. Der Bw. bekämpft nicht die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung von Aussetzungszinsen (in der festgesetzten Höhe), sondern - ausschließlich - die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten. Da die Berufung vom 2.3.2009 mit Berufungsentscheidung vom heutigen Tage, was die festgesetzten Abgaben betrifft, als unbegründet abzuweisen war, konnte auch dem Berufungsvorbringen in der strittigen Angelegenheit nicht entsprochen werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 30. Mai 2011

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0041-I/10
Stammnummer
53788
Gültig
30.05.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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