Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/0596-L/11
Sonderbetriebsvermögen
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0596-L/11vom 26.05.2011
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 7. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 29. Juni 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden:
Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.
Entscheidungsgründe
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige Verfahren und auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.4.2011, 2009/16/0135 verwiesen.
Die Festsetzung der Schenkungssteuer hat daher wie in der Berufungsvorentscheidung zu erfolgen.
Linz, am 26. Mai 2011
Normen und Schlagworte
- § 15a Abs. 4 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0596-L/11
- Stammnummer
- 53725
- Gültig
- 26.05.2011 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF