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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/0596-L/11

Sonderbetriebsvermögen

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0596-L/11vom 26.05.2011
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 7. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 29. Juni 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige Verfahren und auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.4.2011, 2009/16/0135 verwiesen. Die Festsetzung der Schenkungssteuer hat daher wie in der Berufungsvorentscheidung zu erfolgen. Linz, am 26. Mai 2011

Normen und Schlagworte

Sonderbetriebsvermögen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0596-L/11
Stammnummer
53725
Gültig
26.05.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF