RIS AI

Findok · UFS-Entscheidungen

UFSS RV/0163-S/11

Fortgesetztes Verfahren nach Ergehen des VfGH-Erkenntnisses betreffend Kinderbetreuungsgeld

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0163-S/11vom 06.04.2011
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse, vom 18. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Amtspartei, vom 12. August 2010 betreffend Bescheid über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld 2004 entschieden:   Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Strittig ist die Rückzahlung gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes von an die Kindesmutter ausbezahlten Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2004, welche mit Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 2010 dem Berufungswerber (Bw) als Kindesvater vorgeschrieben wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Mit Erkenntnis vom 10. März 2011 zu Zahl B 132/11-6 hob der Verfassungsgerichtshof die angefochtene Berufungsentscheidung wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes auf. Im aufhebenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wurde der Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates die Anlassfallwirkung iSd. Art. 140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4. März 2011, G 184-195/10 § 18 Abs. 1 Z 1 Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001 in seiner Stammfassung als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war der Berufung im fortgesetzten Verfahren Folge zu geben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Salzburg, am 6. April 2011

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0163-S/11
Stammnummer
52915
Gültig
06.04.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF