Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/0953-W/08
Alleinverdienerabsetzbetrag bei Wochengeld der Ehegattin
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0953-W/08vom 31.03.2011
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden:
Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.
Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert.
Entscheidungsgründe
Dem Bw wurde im Zuge der Arbeitnehmervanlagung für das Kalenderjahr 2007 die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages mit der Begründung verwehrt, dass die steuerpflichtigen Einkünfte inkl Wochengeld seiner Ehepartnerin höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 6.000,00 € seien.
In seiner Berufung und im Vorlageantrag begehrt der Bw den Alleinverdienerabsetzbetrag im Wesentlichen mit der Begründung, dass seine Frau zwar Wochengeld bezogen habe, er aber trotzdem Alleinverdiener sei. Seine Frau habe das Geld zu Recht bezogen und auch wenn sie Kinderbetreuungsgeld beziehen würde, sei er Alleinverdiener.
Über die Berufung wurde erwogen:
Auszugehen ist von nachstehendem Sachverhalt:
Der Bw ist verheiratet und hat vier Kinder. Die Ehegattin des Bw hat im Jahr 2009 Wochengeld iHv Euro 9.272,20 (für den Zeitraum 1.1. bis 16.9.2007) und Euro 393,80 (für den 8.1.2007), das sind insgesamt Euro 9.666,00 bezogen. Der Bezug und die Höhe des Wochengeldes sind in der Abgabendatenbank enthalten und unstrittig.
Rechtlich folgt daraus:
Gemäß
§ 33 Abs 4 EStG (Einkommensteuergesetz) steht Alleinverdienern ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner bei mindestens einem Kind (§ 106 Abs 1 EStG) Einkünfte von höchstens 6.000,00 Euro jährlich erzielt. Steuerfreie Einkünfte der Ehepartnerin gem § 3 Abs 1 Z4 lit a EStG sind in diese Grenze mit einzubeziehen.
Zu den steuerfreien Einkünften des angeführten § 3 Abs 1 Z4 lit a EStG zählt unter anderem das Wochengeld.
Das von der Ehegattin des Bw im Jahr 2007 unbestritten bezogene Wochengeld in Höhe von 9.666,00 Euro liegt jedenfalls über dem für den Alleinverdienerabsetzabetrag des Bw maßgeblichen Höchstbetrag von 6.000,00 Euro.
Die Voraussetzungen für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages sind daher im Jahr 2007 nicht vorgelegen.
Es trifft zwar zu, dass lediglich der Bw im Jahr 2007 berufstätig war und seine Ehegattin zu Hause (Mutterschutz, Karenz) war, jedoch schließen die von der Ehegattin bezogenen Geldleistungen (Wochengeld) von mehr als 6.000,00 Euro einen Alleinverdienerabsetzbetrag für den Bw genauso aus, wie wenn die Ehegattin ein Erwerbseinkommen von über 6.000,00 Euro hätte.
Die Berufung erweist sich damit als nicht berechtigt.
Wien, am 31. März 2011
Normen und Schlagworte
- § 33 Abs. 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0953-W/08
- Stammnummer
- 52784
- Gültig
- 31.03.2011 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF