Findok · UFS-Entscheidungen
UFSG RV/0245-G/11
Rückzahlung des Zuschusses zum KBGG (Aufhebung durch VfGH)
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0245-G/11vom 31.03.2011
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn X in XY, vertreten durch Mag. Andreas Moser, Steuerberater, 8911 Admont, Hauptstr. 113, vom 12. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 4. August 2010 betreffend Rückforderung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld 2004 entschieden:
Der Berufung wird Folge gegeben.
Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.
Entscheidungsgründe
Mit dem im Spruch genannten Bescheid hat das Finanzamt, entsprechend der zum Zeitpunkt seiner Erlassung geltenden Rechtslage, einen ausgezahlten Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld zurückgefordert.
Dagegen hat der Berufungswerber fristgerecht Berufung erhoben.
Der Verfassungsgerichtshof hat die angewendete Gesetzesbestimmung mit Erkenntnis vom 4. März 2011, G 184-195/10, als verfassungswidrig aufgehoben. Durch diese Entscheidung, in der der Gerichtshof ausdrücklich ausgesprochen hat, dass die aufgehobene Entscheidung nicht mehr anzuwenden ist, wurde dem angefochtenen Bescheid des Finanzamtes rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen.
Dieser Bescheid erweist sich aus diesem Grunde nunmehr als rechtswidrig, sodass der Berufung Folge zu geben und der angefochtene Bescheid, wie im Spruch geschehen, aufzuheben war.
Graz, am 31. März 2011
Normen und Schlagworte
- § 8 KBGG, Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001
- § 9 KBGG, Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001
- § 18 KBGG, Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0245-G/11
- Stammnummer
- 52779
- Gültig
- 31.03.2011 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF