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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSG RV/0363-G/10

Dachdeckungskosten: Mieterinvestition oder verdeckte Ausschüttung?

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0363-G/10vom 17.09.2010
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. Edgar Steinberger, Steuerberater, 8786 Rottenmann, Hauptstraße 41, vom 25. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 20. Mai 2010 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 20. Mai 2005 zog das Finanzamt die Berufungswerberin im Zusammenhang mit der Bezahlung von Kosten der Neudeckung des daches des Betriebsgebäudes (zum näheren Sachverhalt siehe die zur Geschäftszahl RV/0352-G/08 ergangene Berufungsentscheidung vom heutigen Tag) zur Haftung für Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2004 im Betrag von 11.814,61 Euro heran. Dagegen wendet sich die Bw mit Schreiben ihres steuerlichen Vertreters vom 25. Mai 2010. Die Begründung ist gleichlautend zu jener in der Berufung vom 7. April 2008. Das Finanzamt legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat im Juni 2010 zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Da die Notwendigkeit der Neudeckung des Daches durch die Umbauten des Mieters entstanden sind, hätte der Mieter insoweit nicht Erhaltung vom Vermieter einfordern können, weshalb der Feststellung des Finanzamtes, die Bw habe die Kosten der Neudeckung des Daches für die Gesellschafter (die Vermieter) getragen, nicht gefolgt wird. Zur näheren Begründung wird auf die zur Geschäftszahl RV/0352-G/08 ergangene Berufungsentscheidung vom heutigen Tag verwiesen. Der Berufung war daher Folge zu geben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Graz, am 17. September 2010

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0363-G/10
Stammnummer
49276
Gültig
17.09.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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