Findok · UFS-Entscheidungen
UFSF RV/0013-F/09
Kein Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung (E 2007)
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0013-F/09vom 11.08.2010
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch WT, vom 3. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 14. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden:
Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.
Entscheidungsgründe
Der Berufungswerber, nachfolgend Bw abgekürzt, erzielte im Streitjahr als wesentlich beteiligter Gesellschaftergeschäftsführer Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung machte er neben dem bzw zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale gemäß
§ 17 Abs. 1 EStG den Freibetrag für investierte Gewinne gemäß
§ 10 EStG geltend.
Strittig ist, ob dieses Begehren im Gesetz Deckung findet.
Über die Berufung wurde erwogen:
Der Bw hat sein Begehren auf renommierte Autoren, insbesondere auf Beiser, SWK 33/2006, S 905, und SWK 26/2008, S 692, gestützt. Der VwGH ist der Lehrmeinung Beisers jedoch nicht gefolgt. Vielmehr kam er, die Rechtsprechung der Berufungsbehörde (UFS 5.1.2009, RV/1474-L/08) bestätigend, zum Ergebnis (VwGH 4.3.2009, 2008/15/0333; Jakom/Baldauf EStG, 2010, § 10 Rz 20), dass bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung die zusätzliche Berücksichtigung des Freibetrags für investierte Gewinne gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Unter Bedachtnahme auf die zitierte höchstgerichtliche Rechtsprechung war die Berufung als unbegründet abzuweisen.
Feldkirch, am 11. August 2010
Normen und Schlagworte
- § 10 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 17 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0013-F/09
- Stammnummer
- 48626
- Gültig
- 11.08.2010 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF