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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSG RV/0590-G/07

Unterpreisiger Verkauf durch den Gesellschafter an eine nahe stehende Gesellschaft

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0590-G/07vom 09.09.2010
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch TPG Treuhand Partner Graz Pirzl & Zottler Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung OG, 8041 Graz, Am Stadionplatz 2/3, vom 15. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 24. April 2007 betreffend Einkommensteuer für 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. | In Euro: | | Einkommen | 203.604,72 Euro | gerundetes (Welt-)Einkommen | 203.607,48 Euro | Einkommen- bzw. Abgabenschuld | 93.519,04 Euro Entscheidungsgründe Zur Vorgeschichte wird - um Wiederholungen zu vermeiden - auf den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 3. Jänner 2006, RV/0595-G/05, verwiesen. Ausschlaggebend für die dort getroffene Entscheidung (Aufhebung nach § 289 Abs. 1 BAO) waren unterlassene Ermittlungen bezüglich des gemeinen Wertes der verfahrensgegenständlichen Liegenschaften zum Stichtag: 1. Jänner 2000. Bezüglich dieses gemeinen Wertes liegt mittlerweile ein vom Berufungswerber übermitteltes Sachverständigengutachten vom 29. Dezember 2009 vor. Das Finanzamt hat diesem Sachverständigengutachten ausdrücklich nicht widersprochen. Auch der Unabhängige Finanzsenat hat keine Bedenken, dieses - schlüssige - Sachverständigengutachten seiner Entscheidung zu Grunde zu legen. Die berufungsgegenständlichen sonstigen Einkünfte laut Berufungsentscheidung errechnen sich daher nach der Formel: | + | Sonstige Einkünfte laut angefochtenem Bescheid | - | gemeiner Wert (anteilig) laut angefochtenem Bescheid | + | gemeiner Wert (anteilig) laut Sachverständigengutachten Somit war wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt (in ATS) Graz, am 9. September 2010

Normen und Schlagworte

Gesellschafternahe stehende GesellschaftVerkaufunterpreisigverdeckte Einlage

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0590-G/07
Stammnummer
48533
Gültig
09.09.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF