RIS AI

Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/0384-L/03

Vorsteuerabzug Opel Zafira

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0384-L/03vom 05.05.2010
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HZ, vom 12. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 14. April 2003 betreffend Umsatzsteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber begehrt für einen Opel Zafira den Vorsteuerabzug. Wie der VwGH im Erkenntnis vom 25.11.2009, 2009/15/0184, ausgesprochen hat, steht jedoch für ein solches Fahrzeug kein Vorsteuerabzug zu. Linz, am 5. Mai 2010

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0384-L/03
Stammnummer
47014
Gültig
05.05.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF