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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/1077-L/04

Vorsteuerabzug für privaten Nutzungsanteil an einem Gebäude (Rechtslage bis 2003)

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1077-L/04vom 03.05.2010
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ZP, vom 21. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 20. September 2004 betreffend Umsatzsteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin begehrt den Vorsteuerabzug für den privat genutzten Teil eines Miethauses. Wie der VwGH im Erkenntnis vom 28.5.2009, 2009/15/0100 sowie in Folgeerkenntnisssen (zB. vom 8.7.2009, 2009/15/0102) ausgesprochen hat, steht jedoch ein solcher Vorsteuerabzug nicht zu. Linz, am 3. Mai 2010

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/1077-L/04
Stammnummer
46992
Gültig
03.05.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF