Findok · Richtlinien
AH-2260
2. Einfuhr
überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0001-IV/8/2010gilt ab 20.01.2010
Inhaltsverzeichnis der AH-2260
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.01.2010 bis 31.10.2010.
Wortlaut laut Findok
2. Einfuhr
Keine Maßnahmen
3. Durchfuhr
Es gelten die Vorschriften über die Ausfuhr des Abschnitt 1 sinngemäß.
4. Andere Einschränkungen
4.0. Allgemeine Vorschriften
Die Einhaltung der in diesem Abschnitt dargestellten Maßnahmen können üblicherweise nicht bei der Aus- und Durchfuhr von Gütern überwacht werden.
Zuwiderhandlungen gegen die hier dargestellten Maßnahmen können jedoch bei Prüfungsverfahren nachträglich festgestellt werden. In solchen Zuwiderhandlungsfällen sind die Strafbestimmungen des AußHG 2005 zur Anwendung zu bringen (siehe dazu Abschnitt 7 bzw. AH-1130).
4.1. Innergemeinschaftliche Verbringung
Keine Maßnahmen
4.2. Andere Maßnahmen
Für Repressionswaren und Militärgüter nach der EU-Militärgüterliste gilt ein Verbot der Erbringung von technischer Hilfe, Maklerdienstleistungen, Finanzmittel oder Finanzhilfe sowie Verbot, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote bezweckt oder bewirkt wird.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0001-IV/8/2010
- Stammnummer
- 44894
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 9)
- Gültig
- 20.01.2010 bis 31.10.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF