RIS AI

Findok · Richtlinien

AH-2260

2. Einfuhr

überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0001-IV/8/2010gilt ab 20.01.2010

Inhaltsverzeichnis der AH-2260

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.01.2010 bis 31.10.2010.

Wortlaut laut Findok

2. Einfuhr Keine Maßnahmen 3. Durchfuhr Es gelten die Vorschriften über die Ausfuhr des Abschnitt 1 sinngemäß. 4. Andere Einschränkungen 4.0. Allgemeine Vorschriften Die Einhaltung der in diesem Abschnitt dargestellten Maßnahmen können üblicherweise nicht bei der Aus- und Durchfuhr von Gütern überwacht werden. Zuwiderhandlungen gegen die hier dargestellten Maßnahmen können jedoch bei Prüfungsverfahren nachträglich festgestellt werden. In solchen Zuwiderhandlungsfällen sind die Strafbestimmungen des AußHG 2005 zur Anwendung zu bringen (siehe dazu Abschnitt 7 bzw. AH-1130). 4.1. Innergemeinschaftliche Verbringung Keine Maßnahmen 4.2. Andere Maßnahmen Für Repressionswaren und Militärgüter nach der EU-Militärgüterliste gilt ein Verbot der Erbringung von technischer Hilfe, Maklerdienstleistungen, Finanzmittel oder Finanzhilfe sowie Verbot, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote bezweckt oder bewirkt wird.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0001-IV/8/2010
Stammnummer
44894
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 9)
Gültig
20.01.2010 bis 31.10.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF