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Findok · Richtlinien

AH-2260

4. Durchfuhr

überholte Fassung (bis 14.12.2011)RichtlinieBMF-010302/0009-IV/8/2010gilt ab 01.11.2010

Inhaltsverzeichnis der AH-2260

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.11.2010 bis 14.12.2011.

Wortlaut laut Findok

4. Durchfuhr Für die Durchfuhr gelten die Richtlinien über die Ausfuhr. 5. Strafbestimmungen Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Verordnung sind die vorgesehenen Strafbestimmungen des § 37 AußHG 2005 und gegebenenfalls auch die des § 38 AußHG 2005 anzuwenden. Dies betrifft auch jene Fälle, in denen nachträglich festgestellt wurde, dass Ausnahmen zu Unrecht in Anspruch genommen wurden. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0009-IV/8/2010
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0001-IV/8/2010
Stammnummer
44894
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 9)
Gültig
01.11.2010 bis 14.12.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF