Findok · Richtlinien
AH-2260
0. Einführung
überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0001-IV/8/2010gilt ab 20.01.2010
Inhaltsverzeichnis der AH-2260
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.01.2010 bis 31.10.2010.
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
0.1. Art der Maßnahme
Es ist verboten, zur internen Repression verwendbare Ausrüstungen, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der Union haben, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der Republik Guinea oder zur Verwendung in der Republik Guinea zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.
0.2. Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea, ABl. EU Nr. L 346.
Die Verordnung trat am Tag ihrer Kundmachung im ABl. EU am 23. Dezember 2009 in Kraft.
0.3. Begriffsbestimmungen
Zur internen Repression verwendbare Ausrüstungen sind die in Anhang I der Verordnung aufgeführten Güter.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0001-IV/8/2010
- Stammnummer
- 44894
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 9)
- Gültig
- 20.01.2010 bis 31.10.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF