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Findok · Richtlinien

AH-2260

0. Einführung

überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0001-IV/8/2010gilt ab 20.01.2010

Inhaltsverzeichnis der AH-2260

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.01.2010 bis 31.10.2010.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Art der Maßnahme Es ist verboten, zur internen Repression verwendbare Ausrüstungen, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der Union haben, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der Republik Guinea oder zur Verwendung in der Republik Guinea zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen. 0.2. Rechtsgrundlagen Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea, ABl. EU Nr. L 346. Die Verordnung trat am Tag ihrer Kundmachung im ABl. EU am 23. Dezember 2009 in Kraft. 0.3. Begriffsbestimmungen Zur internen Repression verwendbare Ausrüstungen sind die in Anhang I der Verordnung aufgeführten Güter.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0001-IV/8/2010
Stammnummer
44894
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 9)
Gültig
20.01.2010 bis 31.10.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF