Findok · UFS-Entscheidungen
UFSG RV/0474-G/08
Vorbereitungsjahr für das deutschsprachige Studium der Humanmedizin in Ungarn als Berufsausbildung.
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0474-G/08vom 09.02.2009
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. Jänner 2008,
gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. Dezember 2007,
betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe
für das Kind, für die Zeit ab 1. Oktober 2007, entschieden:
Der Berufung wird Folge
gegeben.
Der angefochtene Bescheid wird
aufgehoben.
Entscheidungsgründe
Das im Spruch genannte Kind des Berufungswerbers hat am
2. Oktober 2006 die Reifeprüfung abgelegt und anschließend 12
Monate Präsenzdienst geleistet. Am 19. Dezember 2007 hat der
Berufungswerber einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für
dieses Kind für die Zeit ab 1. Oktober 2007 eingebracht, da das Kind
am "Vorbereitungsjahr (01.10.2007 -
31.05.2008) von McDaniel College Budapest und College International
(Vollzeitstudium) für das deutschsprachige Medizinstudium an der Semmelweis
Universität in Budapest teilnehmen" werde (aktenkundige
Bestätigung vom 17. September 2007).
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt
diesen Antrag im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, die
Absolvierung dieses Vorbereitungsjahres sei keine Voraussetzung für die
Aufnahme an der Semmelweis Universität.
In der dagegen innerhalb verlängerter Frist
eingebrachten Berufung weist der Berufungswerber darauf hin, dass das McDaniel
College Budapest und das College International
"nach
amerikanischem Recht
akkreditiert und als Universität anerkannt" sei. Überdies
bestehe "Anwesenheitspflicht in den
Vorlesungen und wenn notwendig auch in den Tutorien. In fünf
Prüfungsfächern (Chemie, Physik, Mathematik, Biologie und
Ungarisch)" seien "je Semester zwei
Teil- und eine Abschlussprüfung zu absolvieren, dem Grunde nach also einer
Studienberechtigungsprüfung gleichgestellt."
Dazu wurde (unter anderem) eine Bestätigung des
genannten College vom 31. Jänner 2008, wonach es
"nach amerikanischem Recht als Hochschule
akkreditiert und von der ungarischen Regierung als ausländische Institution
anerkannt" sei, vorgelegt.
Über Ersuchen des Finanzamtes wurde weiters das
Zeugnis des genannten College vom 4. Juni 2008 vorgelegt, wonach der Sohn
des Berufungswerbers den "im Studienjahr
2007/2008 veranstalteten zwei-semestrigen Kurs zur Vorbereitung auf ein
Medizinstudium in den Fächern: Mathematik - Physik, Biologie, Chemie, und
Ungarisch erfolgreich absolviert hat. Die Leistung des Teilnehmers am
Vorbereitungsjahr ermöglichte eine Senkung des Abiturdurchschnitts um
0,9."
Vorgelegt wurde weiters ein Schreiben des Leiters des
deutschsprachigen Studienganges der medizinischen Fakultät an der
Universität Pécs, mit welchem dem Sohn mitgeteilt wurde, dass er
"zum Studium der Humanmedizin in deutscher
Sprache für das Studienjahr 2008/2009 zugelassen'" wurde. In diesem
Schreiben ist wörtlich ausgeführt:
"Wie Sie aus der
Semestereinteilung ersehen können, ist die erste Prüfungszeit relativ
kurz, deshalb ist es von großer Wichtigkeit, dass Sie den Unterricht
regelmäßig nachbereiten und sich somit auf die Klausuren während
des Semesters und auf die Prüfungen am Ende des Semesters rechtzeitig
vorbereiten, Wie Sie dem Studienplan entnehmen können, beginnen wir schon
im 1. Semester mit der Anatomie und der Histologie, die einen erheblichen
Lernaufwand erfordert. Um keine Schwierigkeiten im 1. Semester zu haben. ist es
daher von großer Bedeutung, dass Sie stabile Grundlagen
in
Biologie, Chemie und Physik haben, um
den Stoff in Anatomie lind Histologie bewältigen zu können.
Bei dieser Gelegenheit
möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf den Vorbereitungskurs von College
International lenken, der vom 20. August bis 02. September stattfindet. Die
Lehrkörper, die den Kurs halten, wurden von uns sorgfältig
geprüft und haben den Stoff nach den Anforderungen unserer Fakultät
zusammengestellt. (Näheres über den Kurs finden Sie auf dem
beigelegten Informationsblatt). Erfahrungsgemäß erleichtert die
Teilnahme die möglichst reibungslose Angliederung an die Uni-Erfordernisse.
Der Kurs ist besonders für diejenigen StudentInnen zu empfehlen, die das
Vorbereitungsjahr in Budapest nicht absolviert haben."
Mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Juli 2008 hat das
Finanzamt diese Berufung mit eingehender Begründung abgewiesen.
Zusammenfassend wurde "festgestellt, dass die
Absolvierung der Unterrichtsfächer Mathematik, Physik, Biologie, Chemie und
Ungarisch im Rahmen des Vorbereitungsjahres der Aneignung bzw. Vertiefung eines
bestimmten Wissensstandes dient und somit nicht als fachliche Qualifikation
für die Ausübung des Berufes eines Humanmediziners gewertet
werden" könne.
Zufolge des fristgerecht eingebrachten Vorlageantrages gilt
die Berufung wiederum als unerledigt. Im Bezug habenden Schriftsatz vom
13. August 2008 weist der Berufungswerber ergänzend darauf hin, dass
seitens der Semmelweis - Universität der Besuch des Vorbereitungsjahres zum
Erlernen der ungarischen Sprache empfohlen werde,
"da ab dem 3. bzw. 4. Studienjahr im
Studium Humanmedizin, wenn die Studenten mit Patienten in Kontakt treten,
Ungarisch in Wort und Schrift Voraussetzung" sei.
Dem elektronischen Akt des Finanzamtes ist die Vorlage
einer Bestätigung der Semmelweis Universität Budapest, Fakultät
für Medizin, zu entnehmen, wonach das Kind im 1. Semester des
Studienjahres 2008/2009 mit der Dauer vom 8. September 2008 bis
30. Jänner 2009 eingeschrieben ist. Als voraussichtliches Studienende
ist Juli 2014 vermerkt. Dem Berufungswerber wird daher ab September 2008
(wieder) Familienbeihilfe für dieses Kind gewährt.
Über
die Berufung wurde erwogen:
Gemäß
§ 2 Abs. 1 lit. b des
Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet
einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf
Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem
erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den
Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist.
Der Begriff "Berufsausbildung" selbst ist im Gesetz nicht
erläutert. Nach der ständigen Rechtsprechung des
Verwaltungsgerichtshofs sind darunter jedenfalls alle Arten schulischer oder
kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen noch nicht
berufstätigen Personen das für das künftige Berufsleben
erforderliche Wissen vermittelt wird. Der Besuch von im Allgemeinen nicht auf
eine Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltungen kann dagegen nicht als
Berufsausbildung gewertet werden, selbst dann nicht, wenn diese Ausbildung
für eine spätere spezifische Berufsausbildung Voraussetzung oder
nützlich ist. Es ist jedoch nicht allein der Lehrinhalt für die
Qualifikation als Berufsausbildung bestimmend, sondern auch die Art der
Ausbildung und deren Rahmen. Entscheidend ist, ob der Besuch von im Allgemeinen
nicht auf eine Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltungen erfolgt, oder ob
der Besuch von Veranstaltungen erfolgt, die im Allgemeinen auf eine
Berufsausbildung ausgerichtet sind, mag der Lehrplan auch stufenweise aufgebaut
sein und mögen einzelne Stufen davon, aus dem Zusammenhang gelöst und
für sich allein betrachtet, keine Berufsausbildung darstellen (vgl.
z. B. VwGH 1.3.2007, 2006/15/0178, mit weiteren Hinweisen, und insbesondere auch
VwGH 7.9.1993, 93/14/0100).
Die in den nachstehenden Informationen enthaltenen
Sachverhaltselemente sind zu berücksichtigen:
1. An der Semmelweis Universität in Budapest
und an der Universität Szeged wird das Studium der Humanmedizin als
deutschsprachiges Studium angeboten. "Wegen
der begrenzten Studienplätze im Fach Medizin und den hohen Anforderungen
der ungarischen Universitäten wird ein einjähriger Vorbereitungskurs
empfohlen. Dieses Programm findet im Rahmen des McDaniel College Budapest statt.
Der Unterricht im Kurs erfolgt in kleinen Gruppen. Dadurch herrscht ein
persönliches Klima vor, in welchem individueller auf die Studenten
eingegangen werden kann. Somit ist es möglich, erhebliche Fortschritte in
relativ kurzer Zeit zu erzielen. Die Erfolgsquote, bei den verschiedenen
Universitäten angenommen zu werden, liegt bei 90%"
(www.ungarnstudium.hu; Einleitung).
2. "Ungarische
Sprache
- obligatorisch im 1.
Semester
- ab dem 2. Semester
wird es als Wahlfach
angeboten,
aber:
...
wenn Sie Humanmedizin bis
zum Abschluss in Ungarn studieren möchten, benötigen Sie bis Ende des
6. Semesters eine ungarische Sprachprüfung mit europäischer
Akkreditation (PROFEX). Die Sprachprüfung ist Vorbedingung zum Aufsteigen
in das klinische Modul." (www.semmelweis-medizinstudium.org;
Studienablauf; Wissenswertes: Informationen über den
Sprachunterricht)
3. "Bewerbung
Semmelweis Universität
...
Auswahlkriterien:
Eine
Aufnahmeprüfung gibt es
nicht:
Die Auswahl erfolgt
aufgrund der vom Bewerber eingebrachten Unterlagen.
...
Da das Studium an
ungarischen Universitäten stark naturwissenschaftlich ausgerichtet ist,
werden jene Bewerber bevorzugt, die - neben aufzuweisenden
Abiturleistungen:
-
naturwissenschaftliche Fächer (Physik, Chemie, Biologie oder Mathematik)
als Leistungskurs absolviert
haben;
- naturwissenschaftliche
Fächer an einer Universität belegt
haben;
- naturwissenschaftliche
Fächer im Rahmen von Kursen zur Vorbereitung auf ein Medizinstudium
absolviert haben; ...". (www. Estudiosmedicina.com/de/bewerbung).
4. Studienregelung für das
Vorbereitungsjahr: "Die Teilnahme am
Unterricht ist obligatorisch. Ein Fernbleiben vom Unterricht kann nur aus
triftigen Gründen gegen Vorlage eines Attestes bzw. ... akzeptiert werden.
Wenn der Teilnehmer länger als zwei Wochen fehlt, oder am Ende des ersten
Semesters nicht einen Gesamtschnitt von 2,0 erreicht, wird von der Leitung des
Kurses geprüft, ob der Student den Unterricht fortsetzen kann. ... Es
werden folgende Fächer unterrichtet: Biologie, Chemie, Physik/Mathematik
und Ungarisch. Die Thematik aller Fächer wird unter Mitwirkung der
Semmelweis Universität erstellt und von dieser
genehmigt.
Während des
Semesters werden in jedem Studienfach mindestens drei Wissenskontrollen
durchgeführt, ....
Am Ende
des zweiten Semesters wird der Gesamtdurchschnitt aller erzielten Noten
errechnet. Dadurch erhält der Student die Möglichkeit, seinen in
Deutschland erworbenen Abiturdurchschnitt
aufzubessern.
Je bessere
Ergebnisse der Teilnehmer während des Kurses erzielt, umso höher sind
seine Chancen im nächsten Studienjahr einen Platz an der Universität
zu erhalten...." (www.ungarnstudium.hu; Studienregelung).
Zusammenfassend ist fest zu halten, dass der Besuch des
hier streitgegenständlichen Vorbereitungsjahres zwar nicht formelle
Aufnahmevoraussetzung für Humanmedizin als deutschsprachiges Studium an der
Semmelweis Universität in Budapest oder an einer anderen Universität
in Ungarn ist, dass aber eine Aufnahme ohne Ablegung eines derartigen
Vorbereitungsjahres nur sehr schwer erreichbar ist. Fest zu halten ist
auch, dass nicht nur die für ein Medizinstudium in Ungarn erforderlichen
naturwissenschaftlichen Kenntnisse, sondern auch die notwendigen für das
Studium erforderlichen Kenntnisse der ungarischen Sprache im Vorbereitungsjahr
vermittelt werden.
Es steht auch fest, dass es sich um eine sehr straff
organisierte, "quasi-schulische", kursmäßige Ausbildung handelt,
deren Bildungsinhalt zur Gänze auf das zukünftige Medizinstudium
abgestellt ist und gemeinsam mit der Semmelweis Universität erstellt
wird.
Unter Berücksichtigung all dieser Tatsachen gelangt
der Unabhängige Finanzsenat zur Auffassung, dass die erfolgreiche
Absolvierung dieses Ausbildungsjahres gemeinsam
mit dem nachfolgenden Studium der Humanmedizin als deutschsprachiges
Studium (hier) an der Semmelweis Universität Budapest als eine
einheitliche, stufenweise Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs. 1 lit.
b FLAG 1967 anzusehen ist.
Der Berufung war daher Folge zu geben und der angefochtene
Bescheid, wie im Spruch geschehen, aufzuheben.
Graz, am 9.
Februar 2009
Normen und Schlagworte
- § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
Semmelweis UniversitätMcDaniel CollegeMcDanielBudapestSpracheSprachstudiumNaturwissenschafteneinheitliche Ausbildung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0474-G/08
- Stammnummer
- 39153
- Gültig
- 09.02.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF