Findok · Richtlinien
AH-4311
6. Beschlagnahme, Verfügungsverbot, Verwertung
überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0022-IV/8/2009gilt ab 01.07.2008
Inhaltsverzeichnis der AH-4311
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2008 bis 31.10.2010.
Wortlaut laut Findok
6. Beschlagnahme, Verfügungsverbot, Verwertung
Siehe dazu AH-1110 Abschnitt 5.
7. Strafbestimmungen
(1) Für Vergehen gegen die Maßnahmen gegen Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 sind die Strafbestimmungen im § 39 AußHG 2005 anwendbar. (Die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 fällt unter § 1 Z 15 lit c AußHG 2005)
Siehe dazu AH-1130 Abschnitt 2.
(2) Zusätzlich wird dazu ausgeführt:
Die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Rohdiamanten ist grundsätzlich verboten. Unter der Voraussetzung, dass bestimmte (Formal)Erfordernisse eingehalten werden, ist jedoch die Einfuhr bzw. Ausfuhr gestattet - dies ist einer allgemeinen Genehmigung gleichzusetzen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0022-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0146-IV/8/2008
- Stammnummer
- 35421
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 23)
- Gültig
- 01.07.2008 bis 31.10.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF