RIS AI

Findok · Richtlinien

AH-4311

6. Beschlagnahme, Verfügungsverbot, Verwertung

überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0022-IV/8/2009gilt ab 01.07.2008

Inhaltsverzeichnis der AH-4311

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2008 bis 31.10.2010.

Wortlaut laut Findok

6. Beschlagnahme, Verfügungsverbot, Verwertung Siehe dazu AH-1110 Abschnitt 5. 7. Strafbestimmungen (1) Für Vergehen gegen die Maßnahmen gegen Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 sind die Strafbestimmungen im § 39 AußHG 2005 anwendbar. (Die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 fällt unter § 1 Z 15 lit c AußHG 2005) Siehe dazu AH-1130 Abschnitt 2. (2) Zusätzlich wird dazu ausgeführt: Die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Rohdiamanten ist grundsätzlich verboten. Unter der Voraussetzung, dass bestimmte (Formal)Erfordernisse eingehalten werden, ist jedoch die Einfuhr bzw. Ausfuhr gestattet - dies ist einer allgemeinen Genehmigung gleichzusetzen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0022-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0146-IV/8/2008
Stammnummer
35421
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 23)
Gültig
01.07.2008 bis 31.10.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF