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Findok · Richtlinien

AH-4311

3. Durchfuhr

überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0022-IV/8/2009gilt ab 01.07.2008

Inhaltsverzeichnis der AH-4311

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2008 bis 31.10.2010.

Wortlaut laut Findok

3. Durchfuhr Für Rohdiamanten, die nur zum Zwecke der Durchfuhr zu einem anderen Teilnehmer als der Gemeinschaft in das Gebiet der Gemeinschaft verbracht werden, sind die Vorschriften über die Einfuhr und Ausfuhr unter der Voraussetzung nicht anzuwenden, dass bei der Ein- und Ausfuhr weder am Originalbehältnis, in dem die Rohdiamanten befördert werden, noch an dem von einer zuständigen Behörde eines Teilnehmers ausgestellten Originalzertifikat Eingriffe festgestellt werden und die Durchfuhr als Zweck auf dem begleitenden Zertifikat unmissverständlich angegeben ist. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt gelten die Vorschriften über die Einfuhr und die Ausfuhr. 4. Andere Einschränkungen Keine. 5. Warenbeschau (1) Siehe dazu AH-1110 Abschnitt 4. (2) Bei der Beschau von Rohdiamantensendungen haben immer 2 Zollorgane gleichzeitig anwesend zu sein und das geöffnete Behältnis ist wieder verschlusssicher herzurichten. Über die Beschau ist ein Vermerk auf dem Originalzertifikat anzubringen, der auch die Bezeichnungen und Nummern der neuen Verschlüsse enthält.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0022-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0146-IV/8/2008
Stammnummer
35421
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 23)
Gültig
01.07.2008 bis 31.10.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF