Findok · Richtlinien
AH-3310
Einleitung
geltende FassungRichtlinieBMF-010302/0098-III/11/2017gilt ab 17.06.2008
Inhaltsverzeichnis der AH-3310
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie »AH-3310 (»Arbeitsrichtlinie Chemiewaffen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 17. Juni 2008
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0098-III/11/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0144-IV/8/2008
- Stammnummer
- 35255
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 17.06.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF