Findok · Richtlinien
AH-3310
4. Andere Einschränkungen
überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0144-IV/8/2008gilt ab 17.06.2008
Inhaltsverzeichnis der AH-3310
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.06.2008 bis 31.10.2010.
Wortlaut laut Findok
4. Andere Einschränkungen
4.0. Allgemeine Vorschriften
(1) Die Einhaltung der in diesem Abschnitt dargestellten Maßnahmen können üblicherweise nicht bei der Aus-, Ein- und Durchfuhr von Gütern überwacht werden. Zuwiderhandlungen gegen die hier dargestellten Maßnahmen können jedoch bei Prüfungsverfahren nachträglich festgestellt werden. In solchen Zuwiderhandlungsfällen sind die Strafbestimmungen des AußHG 2005 zur Anwendung zu bringen (Siehe dazu Abschnitt 7 bzw. AH-1130).
(2) Neben den Richtlinien in diesem Abschnitt ist für Vermittlung von chemischen Substanzen im Bereich des Außenhandelsrechts auch die Arbeitsrichtlinie AH-3200 "Militärgüter" zu beachten.
4.1. Innergemeinschaftliche Verbringung
Keine Maßnahmen.
4.2. Vermittlung (Brokering)
Vermittlung von Chemikalien der Liste 1 des Anhangs zum AußHG 2005 und der Liste 2 des Anhangs zum AußHG 2005 in einen Nicht-Vertragsstaat der CWK.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0144-IV/8/2008
- Stammnummer
- 35255
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 4)
- Gültig
- 17.06.2008 bis 31.10.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF