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Findok · Richtlinien

AH-3310

4. Andere Einschränkungen

überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0144-IV/8/2008gilt ab 17.06.2008

Inhaltsverzeichnis der AH-3310

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.06.2008 bis 31.10.2010.

Wortlaut laut Findok

4. Andere Einschränkungen 4.0. Allgemeine Vorschriften (1) Die Einhaltung der in diesem Abschnitt dargestellten Maßnahmen können üblicherweise nicht bei der Aus-, Ein- und Durchfuhr von Gütern überwacht werden. Zuwiderhandlungen gegen die hier dargestellten Maßnahmen können jedoch bei Prüfungsverfahren nachträglich festgestellt werden. In solchen Zuwiderhandlungsfällen sind die Strafbestimmungen des AußHG 2005 zur Anwendung zu bringen (Siehe dazu Abschnitt 7 bzw. AH-1130). (2) Neben den Richtlinien in diesem Abschnitt ist für Vermittlung von chemischen Substanzen im Bereich des Außenhandelsrechts auch die Arbeitsrichtlinie AH-3200 "Militärgüter" zu beachten. 4.1. Innergemeinschaftliche Verbringung Keine Maßnahmen. 4.2. Vermittlung (Brokering) Vermittlung von Chemikalien der Liste 1 des Anhangs zum AußHG 2005 und der Liste 2 des Anhangs zum AußHG 2005 in einen Nicht-Vertragsstaat der CWK.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0144-IV/8/2008
Stammnummer
35255
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 4)
Gültig
17.06.2008 bis 31.10.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF