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Findok · Richtlinien

AH-2724

1. Ausfuhr

überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0021-IV/8/2009gilt ab 29.04.2008

Inhaltsverzeichnis der AH-2724

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 29.04.2008 bis 31.10.2010.

Wortlaut laut Findok

1. Ausfuhr 1.1. Ausfuhrverbot 1.1.1. Anhang I Güter/Technologien (1) Güter des Anhang I unterliegen einem Ausfuhrverbot. Es ist verboten, die vom Warenkatalog im Anhang I umfassten Güter und Technologien, mit oder ohne Ursprung in der Gemeinschaft unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Nordkorea oder zur Verwendung in Nordkorea zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen. (2) Die Ausfuhr ist für die betroffenen Güter und Technologien auch dann verboten, wenn für diese Güter mit Bestimmungsland Nordkorea eine Ausfuhrgenehmigung gemäß der Verordnung über die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck vorgelegt wird. 1.1.2. Anhang III Güter (Luxuswaren) Güter des Anhang III unterliegen einem Ausfuhrverbot. Es ist verboten, die vom Warenkatalog im Anhang III umfassten Luxuswaren, mit oder ohne Ursprung in der Gemeinschaft unmittelbar oder mittelbar an Nordkorea zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0021-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0141-IV/8/2008
Stammnummer
34466
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 20)
Gültig
29.04.2008 bis 31.10.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF