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Findok · Richtlinien

AH-2724

0.3. Begriffsbestimmungen

überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0021-IV/8/2009gilt ab 29.04.2008

Inhaltsverzeichnis der AH-2724

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 29.04.2008 bis 31.10.2010.

Wortlaut laut Findok

0.3. Begriffsbestimmungen (1) Ausfuhr Ausfuhr im Sinne dieser Arbeitsrichtlinie ist jede Art der Verbringung von den betroffenen Gütern aus dem Gemeinschaftsgebiet (unterliegt somit dem Verbot). Diese umfassende Anwendung ergibt sich aus Textierung in der Verordnung: "unmittelbar oder mittelbar .... zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen". Dazu gehören zB: die vorübergehende Verbringung aus dem Gemeinschaftsgebiet, die Verbringung aus dem Gemeinschaftsgebiet nach Durchfuhr, die Wiederausfuhr von Nichtgemeinschaftswaren über Freizonen oder Freilager, die Beendigung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung durch Wiederausfuhr. (2) Einfuhr Einfuhr im Sinne dieser Arbeitsrichtlinie ist jede Art der Verbringung von den betroffenen Gütern in das Gemeinschaftsgebiet (unterliegt somit dem Verbot) unabhängig vom Warenursprung. Diese umfassende Anwendung ergibt sich aus der Textierung in der Verordnung: "aus ...... zu erwerben, einzuführen oder zu befördern". Dazu gehören zB: die vorübergehende Verbringung in das Gemeinschaftsgebiet, die Verbringung in das Gemeinschaftsgebiet zur Durchfuhr, die Verbringung in das Gemeinschaftsgebiet von Nichtgemeinschaftswaren über Freizonen oder Freilager, die Überführung in Zollverfahren - auch in solche mit wirtschaftlicher Bedeutung. (3) Feststellungen zur Anwendung außenhandelsrechtlicher Maßnahmen Siehe dazu AH-1110 Abschnitt 1.3., insbesondere auch Abschnitt 1.3.3. zur maßnahmenbefreienden Wirkung.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0021-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0141-IV/8/2008
Stammnummer
34466
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 20)
Gültig
29.04.2008 bis 31.10.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF