Findok · Richtlinien
AH-1120
0. Einführung
überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0026-IV/8/2009gilt ab 29.04.2008
Inhaltsverzeichnis der AH-1120
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 29.04.2008 bis 31.10.2010.
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
(1) Die Arbeitsrichtlinie ist eine Zusammenstellung der im Außenhandelsrecht anwendbaren Befreiungsbestimmungen und Sonderbestimmungen.
(2) Die Arbeitsrichtlinie ist im Bereich der Befreiungsbestimmungen des § 7 Außenhandelsverordnung 2005 (AußHV 2005) und der bilateralen / multilateralen Abkommen die Spezial-Arbeitsrichtlinie für diesen Bereich.
(3) Bei der Anwendung der einzelnen Befreiungen ist auf die Einhaltung der notwendigen Voraussetzungen und Umstände genau zu achten.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0026-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0138-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34219
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5 (geltend: 13)
- Gültig
- 29.04.2008 bis 31.10.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF