Findok · Richtlinien
AH-1120
5.3. Internationale Institut für angewandte Systemanalyse
überholte Fassung (bis 30.06.2009)RichtlinieBMF-010302/0017-IV/8/2009gilt ab 29.04.2008
Inhaltsverzeichnis der AH-1120
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 29.04.2008 bis 30.06.2009.
Wortlaut laut Findok
5.3. Internationale Institut für angewandte Systemanalyse
(1) Rechtsgrundlage ist die Verordnung der Bundesregierung vom 17. Juli 1979 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse, BGBl. Nr. 441/1979.
(2) Nach § 1 Abs. 4 Z 1 wird dem Institut die Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben sowie von wirtschaftlichen Einfuhrverboten und -beschränkungen der Gegenstände, die vom Institut für seine amtliche Tätigkeit ein- oder ausgeführt werden, gewährt.
(3) Nach § 1 Abs. 4 Z 2 wird dem Institut die Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben sowie von wirtschaftlichen Einfuhrverboten und -beschränkungen der Dienstfahrzeuge und Ersatzteile für diese, die für das Institut eingeführt werden, soweit sie für die amtliche Tätigkeit benötigt werden, gewährt.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0017-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0138-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34219
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4 (geltend: 13)
- Gültig
- 29.04.2008 bis 30.06.2009
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF