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Findok · Richtlinien

AH-1120

5.3. Internationale Institut für angewandte Systemanalyse

überholte Fassung (bis 30.06.2009)RichtlinieBMF-010302/0017-IV/8/2009gilt ab 29.04.2008

Inhaltsverzeichnis der AH-1120

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 29.04.2008 bis 30.06.2009.

Wortlaut laut Findok

5.3. Internationale Institut für angewandte Systemanalyse (1) Rechtsgrundlage ist die Verordnung der Bundesregierung vom 17. Juli 1979 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse, BGBl. Nr. 441/1979. (2) Nach § 1 Abs. 4 Z 1 wird dem Institut die Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben sowie von wirtschaftlichen Einfuhrverboten und -beschränkungen der Gegenstände, die vom Institut für seine amtliche Tätigkeit ein- oder ausgeführt werden, gewährt. (3) Nach § 1 Abs. 4 Z 2 wird dem Institut die Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben sowie von wirtschaftlichen Einfuhrverboten und -beschränkungen der Dienstfahrzeuge und Ersatzteile für diese, die für das Institut eingeführt werden, soweit sie für die amtliche Tätigkeit benötigt werden, gewährt.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0017-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0138-IV/8/2008
Stammnummer
34219
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4 (geltend: 13)
Gültig
29.04.2008 bis 30.06.2009
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF