Findok · Richtlinien
AH-1120
4.27. Zwischenstaatliches Komitee für Auswanderung
überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0026-IV/8/2009gilt ab 01.07.2009
Inhaltsverzeichnis der AH-1120
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2009 bis 31.10.2010.
Wortlaut laut Findok
4.27. Zwischenstaatliches Komitee für Auswanderung
(1) Rechtsgrundlage ist die Verordnung der Bundesregierung vom 11. November 1980 betreffend die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Zwischenstaatliche Komitee für Auswanderung, BGBl. Nr. 530/1980.
(2) Nach § 2 genießt das Verbindungsbüro des Zwischenstaatlichen Komitees für die Auswanderung aus Europa in Österreich auch Befreiung von Verboten und Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhr von Dienstwagen und Ersatzteilen für diese, soweit sie für den amtlichen Gebrauch benötigt werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0026-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0138-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34219
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 13)
- Gültig
- 01.07.2009 bis 31.10.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF