Findok · Richtlinien
AH-1120
5.1. Wassenaar Arrangement
überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0026-IV/8/2009gilt ab 29.04.2008
Inhaltsverzeichnis der AH-1120
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 29.04.2008 bis 31.10.2010.
Wortlaut laut Findok
5.1. Wassenaar Arrangement
(1) Rechtsgrundlage ist die Verordnung der Bundesregierung über Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, an das Sekretariat und die Bediensteten des Sekretariats des Wassenaar Arrangements, BGBl. Nr. 661/1996.
(2) Dem Sekretariat und den Bediensteten des Sekretariats des Wassenaar Arrangements werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den Vereinten Nationen und ihren vergleichbaren Bediensteten auf Grund von bestehenden Verträgen eingeräumt werden.
|
Anmerkung:
Siehe dazu Abschnitt 4.1. Abs. 2 und 3, der für das Sekretariat des Wassenaar Arrangements sinngemäß anzuwenden ist.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0026-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0138-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34219
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5 (geltend: 13)
- Gültig
- 29.04.2008 bis 31.10.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF