Findok · Richtlinien
AH-1120
6. Befreiungsbestimmungen für bestimmte Personenkreise
überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0026-IV/8/2009gilt ab 01.07.2009
Inhaltsverzeichnis der AH-1120
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2009 bis 31.10.2010.
Wortlaut laut Findok
6. Befreiungsbestimmungen für bestimmte Personenkreise
In den in den Abschnitten 4, 5 und 6 genannten Rechtsvorschriften sind weitergehende Privilegien und Immunitäten für Angehörige der einzelnen Organisationen festgelegt.
Auf die Darstellung dieser umfangreichen Bestimmungen muss an dieser Stelle verzichtet werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0026-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0138-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34219
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 13)
- Gültig
- 01.07.2009 bis 31.10.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF