Findok · Richtlinien
AH-1120
4.18. Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage
überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0026-IV/8/2009gilt ab 01.07.2009
Inhaltsverzeichnis der AH-1120
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2009 bis 31.10.2010.
Wortlaut laut Findok
4.18. Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage
(1) Rechtsgrundlage ist das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums Für mittelfristige Wettervorhersage, BGBl. Nr. 29/1976 als Teil des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage , BGBl. Nr. 29/1976.
(2) Nach Artikel 5 des Protokolls sind die vom Zentrum ein- oder ausgeführten Waren, die für seine amtliche Tätigkeit unbedingt erforderlich sind, von allen Ein- und Ausfuhrverboten oder -beschränkungen befreit.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0026-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0138-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34219
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 13)
- Gültig
- 01.07.2009 bis 31.10.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF