Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RD/0057-W/07
Devolutionsantrag
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RD/0057-W/07vom 12.03.2008
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Bescheid
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des S, vertreten durch Mag.
Georg Morent, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Spiegelgasse 19, vom 10. Oktober
2007 wegen Nichterlassung eines Bescheides betreffend eines Antrages auf
Gewährung der Familienbeihilfe für das Jahr 2004 durch das Finanzamt
Wien 4/5/10 gemäß
§ 311 BAO iVm § 92 BAO
beschlossen:
Das Verfahren wird
eingestellt.
Begründung
Nach Stellen eines Antrages auf Gewährung von
Familienbeihilfe für das Jahr 2004 am 28. November 2005 für
seinen Sohn N und zweier Urgenzen am 1. März 2006 und am 29. Juni
2006, wurde vom Antragsteller mit Eingabe vom 10. Oktober 2007,
gemäß
§ 311 Abs 2 BAO der Übergang der Zuständigkeit
zur Erlassung des Bescheides betreffend der Gewährung von Familienbeihilfe
für das Jahr 2004 für seinen Sohn N auf die Abgabenbehörde
zweiter Instanz beantragt.
Die Abgabenbehörde zweiter Instanz trug dem Finanzamt
Wien 4/5/10 auf, zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides
vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht
oder nicht mehr vorliegt.
Mit Datum 10. März 2008 erließ das
Finanzamt 4/5/10 den Bescheid betreffend der Gewährung von Familienbeihilfe
für das Jahr 2004 für den Sohn des Antragstellers (N) und teilte dies
mit Schreiben vom 10. März 2008 dem Unabhängigen Finanzsenat
mit.
Da das Finanzamt seiner Entscheidungspflicht durch das
Erlassen des entsprechenden Bescheides nachgekommen ist, war das Verfahren
über den Devolutionsantrag mit Bescheid einzustellen.
Wien, am 12.
März 2008
Normen und Schlagworte
- § 311 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RD/0057-W/07
- Stammnummer
- 33635
- Gültig
- 12.03.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF