Findok · Richtlinien
AH-4110
3. Durchfuhr
überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0035-IV/8/2009gilt ab 08.09.2009
Inhaltsverzeichnis der AH-4110
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 08.09.2009 bis 31.10.2010.
Wortlaut laut Findok
3. Durchfuhr
!Derzeit keine Beschränkung!
4. Innergemeinschaftliche Verbringung
!Derzeit keine Beschränkung!
5. Vermittlung und Förderung
5.1. Vermittlung
!Derzeit keine Beschränkung!
5.2. Förderung
!Derzeit keine Beschränkung!
6. Beschlagnahme
Siehe AH-1110 Abschnitt 5.
7. Strafbestimmungen
Für Vergehen in Zusammenhang mit Textil- und Bekleidungserzeugnissen sind die Strafbestimmungen des § 39 AußHG 2005 anwendbar. Siehe dazu die AH-1130 Strafbestimmungen, insbesonders die Ausführungen in AH-1130 Abschnitt 2.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0035-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0097-IV/8/2007
- Stammnummer
- 31712
- Enthalten in Fassung
- 4 (geltend: 8)
- Gültig
- 08.09.2009 bis 31.10.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF