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Findok · Richtlinien

AH-4110

3. Durchfuhr

überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0035-IV/8/2009gilt ab 08.09.2009

Inhaltsverzeichnis der AH-4110

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 08.09.2009 bis 31.10.2010.

Wortlaut laut Findok

3. Durchfuhr !Derzeit keine Beschränkung! 4. Innergemeinschaftliche Verbringung !Derzeit keine Beschränkung! 5. Vermittlung und Förderung 5.1. Vermittlung !Derzeit keine Beschränkung! 5.2. Förderung !Derzeit keine Beschränkung! 6. Beschlagnahme Siehe AH-1110 Abschnitt 5. 7. Strafbestimmungen Für Vergehen in Zusammenhang mit Textil- und Bekleidungserzeugnissen sind die Strafbestimmungen des § 39 AußHG 2005 anwendbar. Siehe dazu die AH-1130 Strafbestimmungen, insbesonders die Ausführungen in AH-1130 Abschnitt 2.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0035-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0097-IV/8/2007
Stammnummer
31712
Enthalten in Fassung
4 (geltend: 8)
Gültig
08.09.2009 bis 31.10.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF