Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/1237-L/07
Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1237-L/07vom 31.10.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Plan
Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43, vom 20. April
2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten
durch RR ADir. Renate Pfändtner, vom 14. März 2006 betreffend
Schenkungssteuer zu ErfNr.: xxx entschieden:
Der Berufung wird Folge
gegeben.
Die
Schenkungssteuer wird gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG nicht
festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Zur Vorgeschichte wird auf die Ausführungen in der
Berufungsentscheidung vom 26. April 2007, RV/0442-L/06 verwiesen. Diese
Berufungsentscheidung wurde mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2.
Oktober 2007, B 788/07 auf Grund der Zuerkennung der Anlassfallwirkung
gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG in Zusammenhang mit der Aufhebung der
Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG mit dem Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. aufgehoben.
Über
die Berufung wurde erwogen:
Auf Grund der Zuerkennung der Anlassfallwirkung mit
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Oktober 2007, B 788/07 war die
Schenkungssteuer für die angeführten Rechtsvorgänge nicht
festzusetzen.
Linz, am 31.
Oktober 2007
Normen und Schlagworte
- § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/1237-L/07
- Stammnummer
- 31411
- Gültig
- 31.10.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF