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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/0923-L/07

nachträgliche Leistung bei einem Übergabsvertrag

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0923-L/07vom 01.08.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 4. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 30. Oktober 2002 betreffend Schenkungsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den bisherigen Verfahrensablauf und das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Juni 2007, Zl. 2007/16/0105, verwiesen, in welchem der Gerichtshof ausführt: Mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07-7 u.a. hob der Verfassungsgerichtshof auch aus Anlass des vorliegenden Beschwerdefalles § 1 Abs. 1 Z. 2 des ErbStG als verfassungswidrig auf. ... . Der Beschwerdefall bildet einen Anlassfall für den verfassungsgerichtlichen Ausspruch, dass die angewendete und vom Verwaltungsgerichtshof anzuwendende Gesetzesbestimmung verfassungswidrig war. Dadurch, dass die belangte Behörde den angefochtenen Abgabenbescheid auf die die Abgabenvorschreibung tragende Gesetzesstelle gestützt hat, belastete sie diesen mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes. Der angefochtene Bescheid war daher aufzuheben. Linz, am 1. August 2007

Normen und Schlagworte

nachträgliche Leistung bei einem Übergabsvertrag

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0923-L/07
Stammnummer
29794
Gültig
01.08.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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