Findok · Richtlinien
VB-0320
5.2.4 Verbringungsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Geflügelpestimpfung in Italien
überholte Fassung (bis 18.05.2008)RichtlinieBMF-010311/0009-IV/8/2008gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0320
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 18.05.2008.
Wortlaut laut Findok
5.2.4 Verbringungsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Geflügelpestimpfung in Italien
(1) Gemäß der Kundmachung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom 15. Februar 2006, GZ. 74100/0011-IV/B/8/06, kundgemacht in den "Amtlichen Veterinärnachrichten" vom 3. Februar 2006, Nr. 1a/2006, ist das innergemeinschaftliche Verbringen von lebendem Geflügel, Bruteiern und Eintagsküken mit Ursprung in oder Herkunft aus bestimmten Gebieten in Italien nach oder durch Österreich verboten.
(2) Die Tiergesundheitsbescheinigungen, die Sendungen von lebendem Geflügel, Bruteiern und Eintagsküken aus Italien begleiten, müssen folgenden Vermerk enthalten:
"Diese Sendung entspricht den Tiergesundheitsvorschriften der Entscheidung 2002/926/EG der Kommission."
(3) Das innergemeinschaftliche Verbringen von frischem Geflügelfleisch aus Italien, welches von Geflügel stammt, das gegen die Geflügelpest geimpft worden ist, bzw. von auf Geflügelpest seropositiven Geflügelbeständen stammt, nach bzw. durch Österreich ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung ist frisches Fleisch von gegen Geflügelpest geimpften Truthühnern und Hühnern, sofern dieses von einer Genusstauglichkeitsbescheinigung begleitet ist, das folgenden Vermerk aufweist:
"Das vorstehend beschriebene Fleisch Truthühnern/Hühnern entspricht den Anforderungen der Entscheidung 2004/929/EG der Kommission."
(4) Link zur Kundmachung:
http://bmgf.cms.apa.at/cms/site/attachments/0/1/7/CH0061/CMS1141655133596/1.pdf
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0009-IV/8/2008
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0032-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27333
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 45)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 18.05.2008
- Stand Bestandsliste
- 02.10.2026 06:15
- Von uns abgerufen
- 02.10.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF